Die Bezeichnung Techno soll vom Detroiter Diskjockey (DJ) Juan Atkins stammen, der auch als „Godfather of Techno“, das heißt der Pate der Technomusik, bezeichnet wird und im April 1985 mit „No UFOs“ wahrscheinlich die erste Technoplatte aufnimmt. In Deutschland und Großbritannien läuft die Entstehung der Technomusik ungefähr zeitgleich zu der in den USA ab. Der kreative musikalische Austausch zwischen den USA und Europa beginnt im Sommer 1985 auf Ibiza als der Chicago House seinen Weg in die Discos der Baleareninsel findet. Von dort bringen ihn englische DJs nach Großbritannien. In London und Manchester bilden sich in kurzer Zeit große Fangemeinden dieser neuen Musikrichtung, die Ende der 1980er mit Acid House eine Weiterentwicklung erfährt. Weiterlesen
Friedensvertrag
Der Friedensvertragsvorschlag zielte nach Gromykos interner Aussage auch darauf ab, die westliche Sicherheitspolitik zu konterkarieren. Die Klauseln über den Bündnisverzicht Deutschlands und den Abzug der ausländischen Truppen richteten sich gegen den Fortbestand der atlantischen Allianz. Diese sollte mit der Bundesrepublik das hauptsächliche Stationierungsgebiet und ein unverzichtbares Truppenpotential verlieren. Zudem wollte der Kreml der westlichen These von der Notwendigkeit der Verteidigung gegen eine bestehende Bedrohung die Rechtfertigung entziehen. Der Außenminister ging davon aus, dass dies den „Zerfall der NATO“ bewirken werde. Weiterlesen
Konföderation
Der Hinweis, danach könne man über eine Konföderation sprechen, sollte in der Bundesrepublik gesamtdeutsche Erwartungen wecken, mit deren Hilfe man eine allmähliche Distanzierung des Landes vom Westen herbeizuführen hoffte. Dem grundlegenden Wandel der politischen Verhältnisse, auf den die Berlin-und Deutschland-Forderungen vom 27. November 1958 abzielten, wird die von William Taubman geäußerte Ansicht nicht gerecht, der zufolge Chruschtschow nur die Anerkennung der DDR im Auge hatte und die Derogation der westlichen Berlin-Rechte lediglich als Druckmittel zu diesem Zweck einsetzte. Nur Ulbricht habe nach West-Berlin gegriffen. Weiterlesen
Deutschland in Konflikt
Mit der Drohung, das vorgesehene Programm gegebenenfalls auch ohne westliche Mitwirkung durchzuführen, beanspruchte Chruschtschow das Recht, allein über die Fortgeltung der Vier-Mächte-Regelungen zu entscheiden. Er glaubte, ohne den Westen über die Verbindungswege West-Berlins zur Außenwelt und die westliche Berlin-Präsenz verfügen zu können. Die Westmächte sollten sich, ob sie wollten oder nicht, innerhalb der gesetzten Frist dazu verstehen, die frühere deutsche Hauptstadt zu räumen und die Bevölkerung der Westsektoren ihrem Schicksal zu überlassen. Obwohl das Projekt der „entmilitarisierten Freien Stadt West-Berlin“ eine Respektierung der dortigen demokratischen Ordnung vorsah, ließ die Verschiebung der Machtverhältnisse, die mit der geforderten Statusänderung zu erwarten stand, die Wirksamkeit vertraglicher Zusicherungen auf längere Sicht fraglich erscheinen. Was der Kreml Anfang 1959 im einzelnen plante, war geeignet, die Skepsis zu verstärken. Die ins Auge gefaßten weitreichenden Wohlverhaltenspflichten gegenüber der DDR waren geeignet, auch dann, wenn sie in Verhandlungen noch eingeschränkt werden sollten, die aufgrund der geographischen Verhältnisse bestehende Abhängigkeit zu verschärfen und eine fortschreitende Einbeziehung der Stadt in das ostdeutsche Staatsgefüge einzuleiten. Weiterlesen
Berlin-Krise
Die Berlin-Krise beziehungsweise zweite Berlin-Krise begann am 27. November 1958, als die Sowjetunion unter Nikita S. Chruschtschow eine Note an die drei westlichen Besatzungsmächte Berlins, die USA, Großbritannien und Frankreich, richtete. In der Note wurde angekündigt, dass die Sowjetunion der DDR die Kontrolle über die Verbindungswege zwischen Westdeutschland und West-Berlin übertragen werde, wenn nicht innerhalb eines halben Jahres eine alliierte Übereinkunft zustandekommen würde, mit der Berlin in eine Freie Stadt verwandelt würde. Diese Note, die die Berlin-, die Deutschland- und die Abrüstungsthematik verknüpfte, wird als das Chruschtschow-Ultimatum oder auch Berlin-Ultimatum bezeichnet.
Ultimatum vor Berlin-Krise
Das sowjetische Außenministerium legte einen an Chruschtschows Äußerungen orientierten Entwurf am 19. November 1958 vor. Er ging, nachdem Ulbricht über den Inhalt unterrichtet worden war, dem Ministerrat zur Beschlußfassung zu. Die Note wurde den Westmächten am 27. November 1958 übergeben und sofort veröffentlicht. Eine Note analogen Inhalts ging an die Bundesrepublik. Den drei westlichen Regierungen wurde ein Sechs-Monate-Termin gesetzt, bis zu dem sie die Forderungen anzunehmen und sich zu Verhandlungen über die Einzelheiten bereit zu finden hätten. Andernfalls werde die UdSSR ihre Drohung wahrmachen und ohne vorherige Übereinkunft mit ihnen der DDR die Souveränität über die Zugangswege übertragen. Weiterlesen